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Waffensteuer vom Tisch – Kontrollgebühren geplant

1947


Der Bremer Senat hat sich gegen eine Waffensteuer entschieden, sehr zur Freude der Landesjägerschaft Bremen und des Deutschen Jagdschutzverbandes (DJV). Nun plant er die Einführung von Gebühren für die Waffenkontrolle.

 

Der Bremer Senat hat sich gegen die Einführung einer Waffensteuer entschieden. Er sieht laut Weser-Kurier ein „erhebliches Prozessrisiko“, da die Einführung einer Waffensteuer rechtswidrig ist, wie aus einem Gutachten hervorgeht, welches vom Forum Waffenrecht, dem DJV, dem Deutschen Schützenbund und dem Verband der Hersteller von Jagd- und Sportwaffen in Auftrag gegeben worden war. Zudem haben sich inzwischen zirka 30.000 Menschen über eine Online-Petition gegen eine Waffensteuer ausgesprochen.
Nun will Bremen Gebühren für die Kontrolle der Waffenaufbewahrung einführen. Wie aus der Pressemitteilung des DJV vom 21. März 2012 hervorgeht, betont Dr. Dieter Deuschle, Präsident des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg und zuständig für Rechtsfragen im DJV-Präsidium, dass solche Gebühren rechtlich sehr umstritten sind und vom DJV nicht akzeptiert werden. Da die Kontrolle der Waffenaufbewahrung im öffentlichen Interesse erfolgt, dürfen keine Gebühren erhoben werden, so das Bundesinnenministerium in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Die Landesjagdverbände Baden-Württemberg und Brandenburg unterstützen bereits Klagen gegen eine Gebührenpflicht von Kontrollen der Waffenaufbewahrung. Auch in Bremen wird eine gerichtliche Prüfung der geplanten Gebühren angestrebt.
 
as
 


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