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Windkrafträder gefährden Greifvögel

1844


Peter Brade

Windkrafträder dürfen an Nahrungs- und Rastplätzen der geschützten Greifvogelarten Schwarz- und Rotmilan auch außerhalb von Vogelschutzgebieten nicht errichtet werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Stuttgart entschieden. Diese Greifvogelarten werden durch die dort geplanten Windkraftanlagen nicht nur beeinträchtigt, sondern existenziell gefährdet. Greifvögel wie Schwarz- und Rotmilan haben in der Luft nahezu keine natürlichen Feinde und werden daher auch Windkraftanlagen nicht zwangsläufig als Bedrohung wahrnehmen. Sie sind deshalb stärker als andere Vogelarten gefährdet, Schlagopfer einer Windkraftanlage zu werden. Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Stand- und Nahrungsplatzes für Schwarz- und Rotmilane und deren Bestandes überwiegt das private Interesse, die Windkraftanlagen gerade in diesem Gebiet errichten zu dürfen, erheblich. Verwaltungsgericht Stuttgart, Az.: 13 K 5609/03 jlp

Peter Brade


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