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Wolfsabwehr: Schäfer bleibt „unbewaffnet“

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Ein Berufsschäfer aus dem Landkreis Harburg darf seine Schafe nicht mit Waffengewalt vor Wolfangriffen verteidigen.

Die Klage eines Schäfers auf eine Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zur Wolfsabwehr hatte keinen Erfolg (Symbolbild: cs-photo /AdobeStock)

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 30. August 2023 (Az.: 11 LA 302/22) einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Az.: 3 A 58/21) abgelehnt. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig.

Die Stadt Winsen (Luhe) hatte die Anträge auf Erteilung der geforderten Erlaubnisse für einer Flinte im Klaiber 12 abgelehnt. Der Schäfer hatte seinen Antrag damit begründet, dass er seine Schafe ohne den Einsatz einer Schusswaffe nicht effektiv vor Wolfsübergriffen schützen könne. Er reichte Klage ein, diese wurde vom Verwaltungsgericht Lüneburg im September 2022 abgewiesen, weil der Schäfer das für die Erteilung der beantragten Erlaubnisse erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis nicht nachgewiesen habe.

„Den gegen die Klageabweisung gestellten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der 11. Senat nunmehr abgelehnt, da der Schäfer das Vorliegen eines Zulassungsgrunds nicht dargelegt habe“, so das Oberveraltungsgericht. Insbesondere habe er mit der Begründung seines Zulassungsantrags nicht aufgezeigt, dass ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestehen.

PM/fh

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