Abschussplan
Behördliches Mittel zur Steuerung der Schalenwildbejagung. Laut Bundesjagdgesetz darf alles Schalenwild (außer Schwarzwild) nur auf Grund und im Rahmen eines Abschussplanes erlegt werden.
Der Abschussplan wird vom Jagdausübungsberechtigten jährlich (bei Rehwild in einigen Ländern auch für einen längeren Zeitraum) gegliedert nach Geschlecht, Alters- und eventuell Güteklassen in Abstimmung mit dem Grundeigentümer (Jagdgenossenschaft oder Eigenjagdbesitzer) aufgestellt. Innerhalb von Hegegemeinschaften werden die Abschusspläne aller Reviere miteinander abgestimmt und der Gesamtabschuss in der Hegegemeinschaft festgelegt. Es gibt aber auch Gruppenabschusspläne im Rahmen der Hegegemeinschaft.
Die Unteren Jagdbehörden bestätigen in Abstimmung mit dem Jagdbeirat die Abschusspläne oder legen sie fest.
Altersklassen
Je nach Wildart werden für einen optimal gegliederten Bestandsaufbau Altersklassen getrennt nach Geschlecht festgelegt. Trotz regionaler Unterschiede differenziert man meist in jung (Klasse III), mittelalt (II) und alt (I).
Jagdbeirat
Auf gesetzlicher Grundlage (Bundesjagdgesetz, Länderjagdgesetze) werden in den Ländern Landes- und in den Kreisen Kreisjagdbeiräte als Beratungsorgane der Jagdbehörden gebildet. Die Zusammensetzung ist länderweise unterschiedlich geregelt. Den Jagdbeiräten müssen mindestens Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes angehören.
Kulturlandschaft
Die vom Menschen über längere Zeit in Kultur genommene Landschaft im Unterschied zur Naturlandschaft, die von der Besiedlung, Technisierung und Industrialisierung noch unbeeinflusst ist.
Wildbestand
Die in einem bestimmten Gebiet (Hegering, Hegegemeinschaft, Region, Revier u.a.) vorhandene Anzahl an Wildtieren nach Arten, Geschlechtern und Altersklassen (Population im jagdlichen Sinne) aufgeschlüsselt. Der Wildbestand unterliegt im Jahresverlauf erheblichen Veränderungen durch Zuwachs, Abschuss und natürliche Abgänge. Der Frühjahrsbestand wird durch Zählung oder Schätzung als Grundlage für die Bewirtschaftung und Abschussplanung ermittelt. (Bei Niederwild spricht man von Besatz.)
Zuwachs
Ausgehend vom Frühjahrsbestand (-besatz) unterliegen Wildbestände durch Geburtenrate und Sterblichkeit an Jungtieren der jährlichen Bestandserhöhung. Der Zuwachs ist darüberhinaus vom Geschlechterverhältnis, dem Klima und der Witterung während der Geburts- und Aufzuchtsperiode, vom Beutegreiferdruck und anderen Faktoren abhängig.