Die Staatsregierung muss dafür sorgen, dass bei geerbten Waffen der Wert erhalten wird und vor allem den Erben zugutekommt. Wenn die entsprechenden Gesetze oder die aktuellen Weisungen dies verhindern, dann müssen sie angepasst werden, diese konkrete politische Forderung leitet Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Landtagsfraktion der Freien Wähler, aus der Antwort des Innenministeriums auf seine Anfrage zum Plenum ab.
Anlass war die Äußerung von Innenminister Herrmann (CSU), der meinte, dass geerbte Waffen von den Bürgern bei den Landratsämtern abgegeben und danach vernichtet werden sollten. Aiwanger regte an, abgelieferte Waffen, die teils kulturhistorischen Wert haben, einer Auktion zuzuführen, anstatt zu vernichten. Das Innenministerium betonte daraufhin, dass besonders wertvolle Waffen vom Landeskriminalamt (LKA) aussortiert und zu Lehr- oder Ausbildungszwecken oder als Museumsstücke weiter verwendet würden.
Mit diesem Vorgehen ist Aiwanger nicht einverstanden. Er fordert Maßnahmen, die sicherstellen, dass der Wert einer Erbwaffe erkannt und marktgerecht realisiert werde, zum Beispiel durch Auktionen. Die Einnahmen sollten dann dem Erben zugutekommen oder der Allgemeinheit. Auch könne man eine Waffe schussunfähig zu machen und zu Dekorationszwecken umbauen zu lassen als Erinnerungsstück. Wichtig sei, die Erben durch die Behörden umfassend und fachkundig zu informieren.
PM/as