25.02.2014
Im Unterallgäu darf der sonst streng geschützte Nager unter bestimmten Auflagen bejagt werden. Schätzungen der Unteren Naturschutzbehörde zufolge, könnte der Bestand auf inzwischen über 1.000 Tiere im Landkreis angestiegen sein.
Auf bestimmten Grundstücken im Unterallgäu dürfen Biber gejagt werden. (Foto: red.) |
Im Oktober 2012 erließ das Landratsamt Unterallgäu zur Abwendung erheblicher wirtschaftlicher Schäden sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit eine Allgemeinverfügung für den Abfang und Abschuss von Bibern. Seitdem darf Meister Bockert auf bestimmten Grundstücken im Unterallgäu im Zeitraum vom 1. September bis einschließlich 15. März bejagt werden. Auch ohne Einzelgenehmigung durch zuvor von der Naturschutzbehörde bestellte Personen.
Seit Erlass der Allgemeinverfügung sind knapp eineinhalb Jahre vergangen. Im Jagdjahr 2012/13 lagen 91 Biber auf der Strecke. Bis 31. Dezember 2013 wurden dem Landratsamt Unterallgäu 31 Biber gemeldet (54 Biber vom 1.9.2012 – 31.12.2012), was gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen deutlichen Rückgang der Abfang- beziehungsweise Abschusszahlen entspricht. Insgesamt wurden damit 122 Biber erlegt.
fh
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