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1.000 Wölfe in Deutschland: Verbändebündnis legt Aktionsplan vor

2034

Die zunehmende Ausbreitung des Wolfes in Deutschland führt im ländlichen Raum zu wachsenden Konflikten und stellt gleichzeitig die Haltung von Weidetieren grundsätzlich in Frage.

Wölfe sind nicht von Natur aus scheu (Quelle: Rolfes/DJV)

Anlässlich der Umweltministerkonferenz vom 6. bis 8. Juni 2018 in Bremen legt daher ein breites Bündnis von 18 Verbänden des ländlichen Raums – das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter – einen gemeinsamen Aktionsplan Wolf vor.

Gemeinsam fordern die Verbände von den Umweltministern von Bund und Ländern, dass der Schutz des Menschen eindeutig Priorität vor der Ausbreitung des Wolfes in Deutschland haben und die Weidetierhaltung flächendeckend möglich bleiben muss. Es sei nicht länger vertretbar, der Bevölkerung und den betroffenen Tierhaltern mit bewusst kleingerechneten Wolfsbeständen die realen Verhältnisse in Deutschland vorzuenthalten. Die Verbände gehen davon aus, dass in Deutschland im Jahr 2018 eine Wolfspopulation von über 1.000 Tieren lebe und die Population jährlich um über 30 Prozent exponentiell wachse.

Die Verbände des Aktionsbündnisses Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter halten die derzeitige Praxis bei der Meldung von Wolfsrissen, dem Verfahren der Rissbegutachtung bis hin zur Kompensation von Schäden für unzulänglich und fordern eine grundlegende Neujustierung. Aufgrund von Zweifeln an der Genauigkeit der bisherigen genetischen Analyse, fordern die Verbände die Einführung einer B-Probe. Die B-Probe ist in Zweifelsfällen durch ein unabhängiges, anerkanntes und akkreditiertes Labor zu untersuchen.

Die Verbände fordern darüber hinaus eine Umkehr der Beweislast bei der Entschädigung von Wolfsrissen. Zukünftig muss eine Entschädigung bereits dann erfolgen, wenn ein Wolfsriss nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Verbände betonen, dass zur Vermeidung von Wolfsrissen der Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen eine große Bedeutung zukommt. Jedoch habe die Prävention auch Grenzen. Eine kleinparzellierte Einzäunung aller Weideflächen in Deutschland sei weder naturschutzfachlich verantwortbar und wirtschaftlich darstellbar noch gesellschaftlich akzeptiert. Bund und Länder seien gefordert, bei der Prävention mehr auf die tatsächlichen Verhältnisse Rücksicht zu nehmen und beim Herdenschutzmanagement abgestimmt und bundesweit nach einheitlichen Maßstäben vorzugehen. Basis für die Förderung von Herdenschutzmaßnahmen müsse die Einzäunung sein, die zur Verhinderung des Ausbruchs der Weidetiere in der Region üblich ist.

Ferner fordern die Verbände der Weidetierhalter und Landnutzer, dass die wissenschaftlich belegten Fakten anerkannt werden, wonach es sich bei den in Deutschland lebenden Wölfen nicht um eine eigenständige Population handelt, sondern um den Westrand des Nordosteuropäischen Vorkommens. Dessen günstiger Erhaltungszustand stand nie in Frage. Von daher bestehe keine Notwendigkeit mehr, den Wolf in Anhang IV der FFH-Richtlinie zu belassen, betonen die Verbände.

Das Aktionsbündnis Forum Natur und die Verbände der Weidetierhalter bekräftigen ferner, dass zu einem vernünftigen Umgang mit dem Wolf künftig auch die Entnahme gehören wird. Die Erhaltung der Weidetierhaltung in einer vielgestaltigen Kulturlandschaft mit großflächigen Grünlandregionen ist mit einer uneingeschränkten Ausbreitung des Wolfes nicht vereinbar. In Ländern wie Frankreich und Schweden werde bereits heute auf Basis des bestehenden europäischen Naturschutzrechts regulierend in die Wolfsbestände eingegriffen. Die in Schweden praktizierte Schutzjagd von Wölfen dient explizit dem Schutz der Tierhaltung und ist EU-rechtskonform.

Für ein Management sollte der Wolf bereits jetzt auf Grundlage des bestehenden europäischen Rechts in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden. Eine Regulierung soll über das bewährte Reviersystem erfolgen. Nach Ansicht der Verbände wird es erforderlich sein, Wölfe zu entnehmen, die die Nähe zum Menschen suchen, Schutzmaßnahmen überwinden oder sich auf den Riss von Weidetieren spezialisiert haben.

Darüber hinaus könne es Regionen geben, in denen eine dauerhafte Ansiedlung eines Wolfsrudels zu unauflöslichen Konflikten mit anderen Zielen führt, etwa der Deichsicherheit oder dem Erhalt der Almwirtschaft. Auch in Gebieten, in denen Präventionsmaßnahmen nicht umsetzbar sind bzw. Grünlandregionen, die nicht flächendeckend wolfsabweisend eingezäunt werden können, wird eine Entnahme von Wolfsrudeln zur Verhinderung der Ansiedelung nötig sein.

PM DJV

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