Die Fuchsjagd am Kunstbau war in Nordrhein-Westfalen verboten. Nun soll sie landesweit wieder genehmigt werden.
In einer Rundverfügung hat das Umweltministerium Nordrhein-Westfalen den Unteren Jagdbehörden mitgeteilt, dass die Fuchsjagd am Kunstbau wieder genehmigt werden soll. Wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW auf Anfrage der DJZ-Redaktion mitteilte, sei die Aufforderung vor allem an die Jagd in den Gebieten gerichtet, wo eine negative Entwicklung des Niederwildes zu beobachten ist. Hauptsächlich betrifft das das Offenland. Vor allem Bodenbrüterarten, wie Feldlerche und Uferschnepfe sind durch die Rotröcke massiv bedroht.
sl