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NRW – 2G bei Gesellschaftsjagden

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Mit dem deutlichen Anstieg der Inzidenzzahlen gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 28. Dezember 2021 neue Coronaregeln.

Demnach ist bei vielen Veranstaltungen die sogenannte 2G-Regel einzuhalten, so dass nur Geimpfte oder Genesene Personen teilnehmen dürfen. Gesellschaftsjagden fallen unter diese Regelung.

Würfel mit der Aufschrift 2G bzw. 3G als Symbol für die aktuellen Corona-Regelungen in Deutschland
Foto: AdobeStock;fotogestoeber

Folgende Regelungen gelten aktuell in NRW in Bezug auf jagdliche Veranstaltungen:

  • Gesellschaftsjagden:  2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
  • Jagdhornbläsergruppen: 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen)
  • Schießstandnutzung: 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) / für Schießstände können individuelle Regelungen gelten
  • Gremiensitzungen und Mitgliederversammlungen: 3G-Regel – 2G-Regel – nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) oder Testnachweis (negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests)
  • Jungjägerausbildung: nur mit nachgewiesener Immunisierung (geimpft oder genesen) / für Schießstände können individuelle Regelungen gelten

PM LJV-NRW

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