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Bayern: Erste Weidegebiete werden als „nicht zumutbar schützbar“ ausgewiesen

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Kühe auf einer Almweide
Jedes Frühjahr werden Tausende Nutztiere auf die Almen getrieben und verbringen den Sommer auf den oft steilen und felsigen Bergweiden. (Symbolbild: stock.adobe.com)

Kritik von Almbauern. Diese Einteilung von Almweiden kann nur ein erster Schritt sein.

Schon lange klagen bayerische Almbauern über die Auswirkungen durch die Rückkehr des Wolfes. Die für den Erhalt der Almen so wichtigen Nutztiere sind dem Beutegreifer in diesem Gelände schutzlos ausgeliefert. Wie die Süddeutsche Zeitung nun berichtet, soll der Freistaat Bayern einen ersten Schritt unternommen haben, um den Almbauern entgegenzukommen. Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) und Umweltminister Thorsten Glauber (FW) sollen „nicht zumutbar schützbare Weidegebiete“ ausgewiesen haben. Damit seien alle Almen gemeint, auf denen der Bau von Zäunen, Nachtpferchen, der Einsatz von Hirten und andere Schutzmaßnahmen gegen Wölfe mit so hohem finanziellen wie auch technischen und personellen Aufwand verbunden seien, dass sie den Landwirten nicht zuzumuten sind. Für diese Almen gelte nun die Möglichkeit einer unbürokratischen Entschädigung im Falle von Wolfsrissen. Zusätzlich soll diese Einstufung als Hilfestellung für die Behörden dienen, sollte es zu erneuten Forderungen nach dem Abschuss eines Wolfes kommen.

Ausreichend sei diese Regelung aus Sicht der Almbauern jedoch nicht. Sepp Glatz, Landwirt aus Garmisch-Partenkirchen und Vorsitzender des almwirtschaftlichen Vereins Oberbayern, versteht diese Einstufung als einen ersten Schritt, der zumindest offiziell bestätige, dass es Almbauern nicht möglich sei, ihre Nutztiere auf den Almen vor Wolfsangriffen zu schützen. Jedoch kritisieren die Almbauern, dass die Einteilung der „nicht zumutbar schützbaren Weidegebiete“ zu kleinteilig sei und völlig außer Acht lasse, dass Wölfe weite Strecken zurücklegen. „Sie legen in einer Nacht 50,60 oder noch mehr Kilometer zurück. Da kann es nicht sein, dass die eine Almweide als nicht zumutbar schützbar eingestuft ist und die Nachbarweide nicht“, wird Glatz in der Süddeutschen Zeitung zitiert. Darüber hinaus müsse man aus Sicht der Almbauern auch die Talregionen in das Regelwerk mit aufnehmen und aus Sicht von Herrn Glatz „endlich rechtssichere Entnahmen von Wölfen ermöglichen“.

 

lb

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