Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat den „Feuchtgebiete-Begriff“ nach der EU-Verordnung zur Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition konkretisiert“, so der Bayerische Jagdverband (BJV) in einer Mitteilung von heute.
Die Definition bleibe auf funktional wirksame Feuchtlebensräume beschränkt. Damit erfasse die Verordnung in Bayern natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume, sowie jeweils einen Pufferstreifen von 100 Metern.
Damit herrsche für die bayerischen Jäger Klarheit, was künftig für sie gelte.
fh