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Ausnahmeregelung für Bestandsdrohnen beschlossen

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Das Bundesverkehrsministerium hat heute eine Ausnahmeregelung angewiesen, mit der die Jungwildrettung mit Bestandsdrohnen weiterhin möglich bleibt, so der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer Pressemitteilung von heute.

Das Bundesverkehrsministerium hat eine Ausnahmeregelung für den Drohneneinsatz zur Jungwildrettung angewiesen. (Quelle: Julia Döttling)

Drohnen, die vor dem Inkrafttreten der EU-Drohnenverordnung angeschafft worden seien, können damit weiterhin während der Mahd eingesetzt werden.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Deutsche Wildtierrettung (DWR) begrüßen die Entscheidung. „Im Sinne des Tierschutzes war diese Entscheidung dringend notwendig, damit Jägerinnen und Jäger in der kurz bevorstehenden Saison effektiv Tierleid verhindern können“, sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Rechtssicherheit für unsere Jungwildretter ist unabdingbar und muss dauerhaft erreicht werden“, erklärt DWR-Vorsitzende Andreas Brandt. Die Ausnahmeregelung des Luftfahrt-Bundesamtes sei zunächst auf acht Monate befristet. Gegenüber DJV und DWR hätten ranghohe Behördenvertreter aus den zuständigen Ministerien signalisiert, dass eine dauerhafte Lösung gefunden werden soll.

Mit der neuen Regelung bleibe es vorerst möglich, Bestandsdrohnen einzusetzen, auch wenn diese nicht über eine entsprechende Zertifizierung des Herstellers verfügen. Entsprechende EU-Vorgaben würden ausgesetzt. Der Mindestabstand zu Siedlungen, Erholungsgebieten sowie Industrie- und Gewerbeflächen werde laut Allgemeinverfügung des Luftfahrt-Bundesamtes von 150 auf 10 Meter reduziert. Somit sollen Drohnen künftig auf über 90 Prozent mehr Agrarflächen eingesetzt werden können.

pm/fh

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