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Totenruhe – auch vor Wild!

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Das Landgericht Aurich (Niedersachsen) hat am vergangenen Dienstag ein unter Umständen weitreichendes Urteil gesprochen.

 

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(Foto: Red.)
Demnach müssen Friedhofsbetreiber auf ihrem Gebiet die Totenruhe gewährleisten – auch vor Tieren, wie ndr.de berichtet.
Im konkreten Fall hatte ein Mann gegen eine Kirchengemeinde geklagt, weil auf dem Friedhof der Gemeinde Rehe den Blumen-Grabschmuck auf dem Grab seines Sohnes abgefressen hatten. Schaden: rund 470 Euro. Neben der Zahlung des Schadensersatzes muss die Kirchengemeinde den Friedhof vollständig einzäunen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
ml
 


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