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Bayern hält an Wolfsverordnung fest

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Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die aktuelle Wolfsverordnung für unwirksam erklärt hat, feilt der Freistaat Bayern unter Hochdruck an einer neuen.

NAchdem der VGH die bayrische Wolfsverordnung gekippt hat, wir im Freistaat unter Hochdruck an einer neuen gearbeitet
(Symbolbild: tiero / maruboland /AdobeStock)

Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte umgehend eine Neufassung der Wolfsverordnung an: „Wir werden jetzt schnell handeln und das Verfahren zum Neuerlass der Verordnung einschließlich der Verbändeanhörung starten. Ziel ist und bleibt ein konsequentes Wolfsmanagement.“

Die Wolfsverordnung solle inhaltlich gegenüber der bisherigen Verordnung unverändert bleiben, wie es aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz heißt. Bis zum Erlass der neuen Verordnung seien auch weiterhin Entnahmen im Einzelfall auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes möglich.

In der mündlichen Verhandlung habe sich der VGH auf formale Gründe gestützt.

Der Freistaat werde sich auch zukünftig für erweiterte rechtliche Möglichkeiten beim Umgang mit dem Wolf sowie für eine Absenkung des Schutzstatus einsetzen. „Für den Umgang mit dem Wolf sind Rechtsänderungen durch EU und Bund erforderlich. Wichtig ist es vor allem, die Voraussetzungen für ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland zu schaffen“, so Glauber. Dazu fordere Bayern als wesentliche Voraussetzung eine vollständige Umsetzung der FFH-Richtlinie im Bundesnaturschutzgesetz. Außerdem solle der Bund alle Möglichkeiten ausschöpfen, um einen günstigen Erhaltungszustand der Art Wolf in den biogeographischen Regionen Deutschlands möglichst rasch festzustellen.

PM/fh

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