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Nationale Importverbote für Trophäen verstoßen gegen EU-Vertrag

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Die Deutsche Delegation des Internationalen Jagdrates (CIC) hat ein Rechtsgutachten zu dem von Bündnis 90/Die Grünen sowie von Teilen der SPD geplanten Importverbot für Jagdtrophäen aus Afrika und Asien eingeholt.

Paviane sind überall in Afrika häufig (Foto: Childa /AdobeStock)

Das von Rechtsanwältin Dr. Katja Göcke von der Wirtschaftskanzlei GvW erstellte Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass nationale Importverbote für Jagdtrophäen innerhalb der EU rechtswidrig sind: „Die überzeugenderen Argumente sprechen für eine ausschließliche EU-Kompetenz. Zwar werden mit einem umfassenden Einfuhrverbot von Jagdtrophäen umweltpolitische Ziele verfolgt, aber es handelt sich dabei primär um eine spezifische handelspolitische Maßnahme, die den Außenhandel regeln soll und sich direkt und sofort darauf auswirkt.“

Einfuhrbeschränkungen für Handelswaren aus Drittstaaten in die Union stellen ein klassisches außenhandelspolitisches Instrument dar. Ein generelles Importverbot von Jagdtrophäen ist damit ausschließliche EU-Zuständigkeit.

Die von Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich und Holland bereits verhängten Verbote verstoßen insofern gegen den EU-Vertrag. Auch in Polen bemühen sich ausländische Anti-Jagd-Organisationen derzeit mit allen Mitteln um einen entsprechenden Parlamentsbeschluss.

Blickt man auf die offizielle Einfuhrstatistik für Jagdtrophäen geschützter Tierarten, so kann man sich ohnehin nicht des Eindrucks erwehren, dass es sich um einen Sturm im Wasserglas handelt. Wie das zuständige Bonner Bundesamt für Naturschutz mitteilt, wurden im Zeitraum von 2019-2023 insgesamt 2.702 Einfuhrvorgänge für Jagdtrophäen von Anhang A- und B-Arten nach Deutschland verzeichnet. Die meisten Trophäen stammten aus Afrika (86%), gefolgt von Amerika (7,3%) und Asien (6,6%). Innerhalb Afrikas kommen drei Viertel aller Trophäen aus Namibia. Im Schnitt sind es 340 pro Jahr. Der Bärenpavian und das namibische Bergzebra Hartmanns-Zebra machen alleine knapp zwei Drittel aller Einfuhren von Anhang A- und B-Arten aus Afrika aus.

Paviane sind überall in Afrika häufig und aufgrund der landwirtschaftlichen Schäden, die diese Affen verursachen, gelten sie als Schadwild. Farmer dürfen sie deshalb ohne Lizenz erlegen. Die Bestände des namibische Hartmanns-Bergzebra haben sich seit den 80ern etwa verdreißigfacht, so das BfN. Die Bejagung durch zahlende Gastjäger hat dabei die entscheidende positive Rolle gespielt.

rdb

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