Nachdem sich bei einem am 29. November in der Wetterau gefundenen Habicht der Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt hat, wurden inzwischen 2 Restriktionsgebiete eingerichtet.
So wurde um den Fundort des Greifvogels an einem Sportplatz im Reichelsheimer Stadtteil Weckesheim, ein Sperrbezirk mit einem Radius von 1 Kilometer festgelegt und um diesen Sperrbezirk herum unter Berücksichtigung der örtlichen Rast- und Brutgebiete von Wildvögeln in der Umgebung des Bingenheimer Rieds ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Das Beobachtungsgebiet umfasst (siehe Karte):
– Die Stadt Reichelsheim mit allen Stadtteilen
– Die Ortsteile Gettenau und Bingenheim der Gemeinde Echzell
– Die Stadtteile Staden (teilweise), Ober-Florstadt (teilweise), Nieder-Florstadt (teilweise) und Leidhecken der Stadt Florstadt
– Die Stadtteile Ossenheim (teilweise), Bauernheim und Dorheim (teilweise) der Stadt Friedberg
– Der Ortsteil Melbach der Gemeinde Wölfersheim
Für ortsansässige Jäger gilt:
Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist die Jagd auf Federwild untersagt. Hunde und Katzen dürfen in beiden Restriktionszonen nicht frei laufen.
fh