Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat am 17. Juli 2020 nach Maßgabe des Niedersächsischen Umweltministeriums die erneute Ausnahmegenehmigung zur Tötung des so genannten Rodewalder Rüden GW717m erteilt.
Notwendig sei dies geworden, weil entgegen der günstigen Prognose im März 2020 weitere Rissvorfälle im Territorium des Rodewalder Rudels eingetreten seien. So sei am 24. Mai 2020 in Altenwahlingen (Landkreis Heidekreis) ein zwölf Monate altes Rind aus einer Herde mit sechs erwachsenen Tieren durch einen oder mehrere Wölfe getötet worden. Der letzte Schadensfall habe sich am 16. Juni 2020 im Landkreis Nienburg ereignet, bei dem Wölfe des Rodewalder Rudels zwei Pferde töteten und ein weiteres schwer verletzten.
Aufgrund des Rissbilds wird davon ausgegangen, dass unter anderem der Leitrüde GW717m beteiligt war, der inzwischen seine problematischen Jagdtechniken an sein Rudel weitergegeben hat.
fh