ANZEIGE

Wolf im Jagdrecht

6465

In Niedersachsen soll der Wolf ins Jagdgesetz aufgenommen werden. Darauf haben sich die Landtagsfraktionen von SPD und CDU verständigt.

SPD und CDU verständigten sich auf eine Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht (Foto: Shutterstock)

Ebenso soll die französische Methodik der Wolfszählung im nationalen Wolfsmonitoring implementiert und über die Definition des guten Erhaltungszustandes nach französischem Vorbild eine Untergrenze für die Wolfspopulation festgelegt werden, wie ein Sprecher der CDU-Landtagsfraktion mitteilte. Die Regierungskoalitionen würden im kommenden Novemberplenum einen Antrag einbringen, in dem neben den drei genannten Punkten der Bund aufgefordert werde, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen.

fh

ANZEIGE
Aboangebot