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AfD kämpft für Erleichterungen

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Die AfD-Fraktion hat im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Bayerischen Landtags drei Anträge eingebracht, die frisch gebackenen Jungjägern Erleichterungen bringen sollen.

Der Vorschlag: Die Befähigung für die Entnahme für die Trichinenuntersuchung, die Befähigung zur Fallenjagd sowie die Befähigung zur Schießstättenaufsicht sollten in die Jagdprüfung und damit zum Erwerb des Jagdscheines integrieren werden.

„Wir wollten mit den drei Anträgen einen Beitrag zur Vermeidung von zahlreichen Behördengängen für Jäger bieten. Der Großteil der Jungjäger holt nach Erwerb des Jagdscheines die Belehrungen nach, daher macht es Sinn, diese gleich in den Jagdschein zu integrieren. Die Inhalte der drei betreffenden Bereiche werden zum Großteil bereits in der jagdlichen Ausbildung mit abgedeckt. Der zusätzliche Aufwand für Prüflinge ist daher im Vergleich zum Gesamtumfang der Jägerprüfung in Bayern vernachlässigbar, jedoch sind dann keine weiteren Kurse mehr notwendig, was unterm Strich für die Jäger eine Entlastung darstellt“, so der jagdpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Andreas Winhart.

Die Befähigung zur Schießstättenaufsicht sollte nach Ansicht der bayerischen AfD in Jagdprüfung integriert werden (Foto: Bernd Hehlbach)

Leider seien die anderen Fraktionen den Anträgen aber nicht gefolgt, wie die Partei weiter erklärt.

fh

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