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Verfahren gegen Jäger eingestellt

1880


Dem Weidmann, der Mitte 2011 ein Pferd erschoss, konnte keine Straftat nachgewiesen werden.

 

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Ein schnaubendes Pferd hielt ein Jäger für Schwarzwild. Foto: Silke Dehe
Als ein 33-jähriger Jäger im Juli 2011 bei Bad Kreuznach versehentlich ein Pferd erschoss, handelte er ohne Vorsatz. Er tötete damals im Dunkeln versehentlich das schnaubende Tier, weil er es für Schwarzwild hielt. Da die zuständige Staatsanwaltschaft daraus keine Straftat ableiten kann, hat sie das Ermittlungsverfahren gegen den Schützen eingestellt.
 
Michael Brandt, leitender Oberstaatsanwalt in Bad Kreuznach, räumt nach Angaben der Allgemeinen Zeitung allerdings ein, dass die Akten zur Prüfung einer möglichen Ordnungswidrigkeit durch fahrlässiges Handeln des Jägers an die Kreisverwaltung übergeben wurden.
 
Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft legten die Pferdebesitzer Beschwerde ein. Stellt sich diese als „erheblich“ heraus, würden Brandt zufolge die Ermittlungen wieder aufgenommen.
sd
 


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