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Bundesverwaltungsgericht verhandelt Klage

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Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 16. und 17. November 2017 über die Klage des Deutschen Jagdverbandes (DJV) und der Landesjagdverbände Niedersachsen und Schleswig-Holstein gegen den Planfeststellungbeschluss zur Elbvertiefung verhandeln.

Mit der Elbvertiefung soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe künftig den Hamburger Hafen ungeachtet von Ebbe und Flut erreichen können (Quelle: Marlies Schwarzin/ pixelio.de/ DJV)

Die 3 Verbände wehren sich gegen den Landschaftspflegerischen Begleitplan, der Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in den Flusslauf der Elbe festlegt. Konkret solle in 2 Gebieten an der Elbe, Allwördener Außendeich-Mitte (Landkreis Stade, Niedersachsen) und Giesensand (Landkreis Pinneberg, Schleswig-Holstein), die Jagd erheblich eingeschränkt werden. Vorgesehen seien das komplette Verbot der Federwildbejagung, ein generelles Jagdverbot in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März, ein Verbot von Treibjagden sowie ein Verbot von jagdlichen Einrichtungen.

In ihrer Klage begründen die Verbände ausführlich, dass ein jagdliches Prädatorenmanagement von Fuchs, Waschbär oder Marderhund für den Erhalt bodenbrütender Vogelarten gerade auch in Schutzgebieten unverzichtbar ist. Zudem halte man die Festlegung derartiger jagdlicher Einschränkungen und Anrechnung als Kompensationsmaßnahme für völlig unzulässig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss teilweise rechtswidrig war. In diesem Verfahren hatten andere Naturschutzverbände gegen den Fahrrinnenausbau insgesamt, geklagt. Die Planungsbehörde müsse nun nachbessern.

Mit dem umstrittenen, gut 400 Millionen Euro teuren Projekt soll sichergestellt werden, dass große Containerschiffe mit einem Tiefgang von 14,50 Metern künftig den Hafen der Hansestadt Hamburg tideunabhängig – also ungeachtet von Ebbe und Flut – erreichen können.

PM/fh

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