In Nordrhein-Westfalen dürfen Kommunen keinen Leinenzwang für Hunde im Wald erlassen, wenn die Anleinpflicht nicht durch den Landesbetrieb Wald und Holz angeordnet wurde.
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Hunde dürfen im Wald frei laufen, solange sie auf Wegen und im Einwirkungsbereich des Hundeführers bleiben (Foto: Fotolia, Buzzzikin) |
Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster in einem Fall, in dem eine Hundeführerin gegen die Stadt Hilden geklagt hatte, dürfen Gemeinden keine Verbote für Wälder aussprechen (Az. 5 A 2601/ 10). Hunde dürfen frei laufen, solange sie auf Wegen und im Einwirkungsbereich des Hundeführers bleiben. In Naturschutzgebieten dagegen gilt weiterhin die Anleinpflicht für Hunde.
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