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Kampf gegen Käferbefall

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Waldbesitzer müssen noch bis zum 30. September Nadelwälder und Holzlagerplätze alle 4 Wochen auf Käferbefall kontrollieren (Foto: Angela Stutz)
Die Regierungen von Niederbayern und der Oberpfalz haben eine Anordnung zur Bekämpfung der Nadelholzborkenkäfer erlassen. Diese gilt bis Ende 2018.
 
Dadurch werden Nadelwälder sowie Holzlagerplätze, die weniger als 500 Meter von Nadelwäldern entfernt liegen, zu Gefährdungsgebieten erklärt.
 
Waldbesitzer müssen noch bis zum 30. September Nadelwälder und Holzlagerplätze alle 4 Wochen auf Käferbefall kontrollieren. Bei Borkenkäferbefall muss dieser unverzüglich und wirksam bekämpft und sofort das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert werden.
 
 
red
 


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