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Nicht zufrieden mit neuem Öko-Jagdgesetz

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Am 12. November wird der Landtag in Stuttgart voraussichtlich das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz für Baden-Württemberg verabschieden. Die Jäger in Baden-Württemberg sind mit weiten Teilen des Gesetzes nicht zufrieden.

 

Das Ergebnis des fast zweieinhalb Jahre dauernden Verfahrens erreicht allerdings die vom Land selbst gesteckten Ziele eines praxisgerechten, anwenderorientierten und entbürokratisierten Gesetzes nicht.
 
Der Landesjagdverband verkennt bei seiner Bewertung des Gesetzesentwurfs nicht die mitunter substanziellen Verbesserungen des Entwurfs in seiner fortgeschriebenen Form. So wurde mit dem Schalenmodell ein Weg gefunden, der Belange von Jagd und Naturschutz nun in Einklang bringen kann. Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann wertet dies als Erfolg einer konsequenten und nachdrücklichen, aber sachorientierten Haltung und Argumentation des Verbandes: „Die vielfältigen Aktionen, mit denen wir den Gesetzgebungsprozess begleiteten, haben deutlich gemacht, dass eine Jagdrechtsänderung ohne Jägerinnen und Jäger nicht geht. Unsere Erfahrung, unser Wissen und unsere Kompetenz sind heute und auch in Zukunft gefragt.“
 
Zufrieden sind die Jäger im Land mit dem Gesetzentwurf trotzdem nicht: „Im Hinblick auf das geltende Jagdrecht müssen wir feststellen, dass der neue Entwurf deutlich weniger Wildtiere als bisher dem Schutz des Jagdrechts unterstellt, mehr Bürokratie erzeugt, die Eigenverantwortung und das Engagement der Jägerinnen und Jäger weiter einschränkt sowie Eigentumsrechte beschneidet.“
 
Das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz gibt auf einige Fargen, denen mit effektiven Lösungsinstrumenten zu begegnen ist, keine Antwort. Umständliche und unrealistische Ausnahmeregelungen – z. B. beim Wildtierschutz, bei der Wildfütterung, bei der Bau- oder Fangjagd – ändern nichts an der Wirkung als faktische Verbote. Bei den Wildschadensregelungen wurden Anregungen des Landesjagdverbandes für die Einrichtung einer Wildschadenskasse und Bagatellschadensregelung gänzlich ignoriert.
 
Auch wenn der Agrarausschuss auf der Zielgeraden mit Änderungsanträgen zum möglichen Leinengebot für Hunde im Wald im März und im April und zur nächtlichen Jagdruhe bei Rotwild auf Forderungen des Landesjagdverbandes reagiert hat: Es sieht leider danach aus, dass eine Chance für ein durchgängig wegweisendes Jagdgesetz für Wild, Jagd und Natur im Kompromissdenken der Politik verspielt wird.
 
Das Parlament hat am Mittwoch die Chance, den Entwurf doch noch in Richtung eines wegweisenden, praxisgerechten und anwenderfreundlichen Gesetzes weiterzuentwickeln.
 
„Die Debatte um ein sachgerechtes und praxisnahes Jagdrecht ist für uns mit der Verabschiedung im Landtag noch lange nicht beendet“, so der Landesjägermeister. „Wir werden weiter gegen nicht akzeptable Regelungen kämpfen und uns bei der Politik für notwendige und sinnvolle Korrekturen einsetzen.“
 
Konkret wird der Landesjagdverband über die Initiative, Unterstützung und Finanzierung einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen das im Gesetz enthaltene Fütterungsverbot entscheiden. Mit einem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Michael Brenner, Experte für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Jena, hat der Landesjagdverband bereits die Grundlagen für ein solches Verfahren gelegt.
 
LJV BW
 


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