ANZEIGE

ASP: Bundestag beschließt gesetzliche Änderungen

2137

Gestern hat der Deutsche Bundestag Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet.

Die Änderungen sind eine Reaktion auf die drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) und gelten nur für den Seuchenfall, wie der Deutsche Jagdverband (DJV) mitteilt.

Der Dachverband habe sich damit erfolgreich dafür eingesetzt, dass auch Jagdrevierinhaber eine Entschädigung beanspruchen können, wenn die Jagd durch behördliche Maßnahmen im Seuchenfall eingeschränkt wird. Unabhängig vom akuten Seuchengeschehen werde es auch künftig keine pauschale Duldungspflicht für überjagende Hunde geben.

Der Bundestag hat Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes und des Bundesjagdgesetzes verabschiedet (Quelle: Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel/photothek.net)

Jetzt solle auf Grundlage der Änderungen des Tiergesundheitsgesetzes die Schweinepestverordnung angepasst werden. In der Verbändeanhörung habe der DJV Stellung genommen und betont, dass die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Behörden mit den Jagdausübungsberechtigten im Seuchenfall besonders wichtig sei. Das Verhältnis dürfe nicht bereits im Vorfeld durch überzogene Maßnahmen der Veterinärbehörden beschädigt werden.

Wegen der hohen Verschleppungsgefahr bei Verdacht auf ASP sollte der Jäger den Kadaver unter keinen Umständen selbst bergen, sondern nur sichern und die zuständige Behörde informieren. Dies habe der DJV bereits im Frühjahr gegenüber dem Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Stellungnahme zum Ausdruck gebracht. Besonders geeignet für die Meldung von verdächtigen Wildschwein-Kadavern sei das Tierfund-Kataster: tierfund-kataster.de. Dies sei vom DJV gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut für die Meldung von ASP-Fällen angepasst worden, Daten könnten per App eingegeben werden.

Gemeinsam mit dem Friedrich-Loeffler-Institut hat der DJV bereits im Frühjahr 2018 Maßnahmenkataloge für Prävention und Seuchenfall erarbeitet und veröffentlicht …

Die endgültige Abstimmung im Bundesrat über das neue Tiergesundheitsgesetz und das neue Bundesjagdgesetz findet am 19. Oktober statt.

pm/fh

ANZEIGE
Aboangebot