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Auf Sau gezielt, Badegast getroffen

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Beim Schuss auf ein Wildschwein kam es zu einem Abpraller (Foto: Silvio Heidler)

Landgericht reduziert Strafe und folgt dem Gutachter. Jäger will trotzdem nicht mehr jagen

Im sächsischen Vogtland hatte ein Jäger im Sommer 2020 ein Stück Schwarzwild beschossen. Ein Projektilsplitter traf einen Badegast auf der Liegewiese eines Freibades. Das Amtsgericht Zwickau verhängte darauf einen Strafbefehl über 90 Tagessätze. Der Unglücksschütze klagte dagegen.

Das Landgericht reduzierte die Strafe auf 30 Tagessätze. Der Richter schloss sich dem Gutachten des Sachverständigen an. Dieser legte dar, dass Waidmann Kurt E. von einem mobilen Hochsitz am Feld nicht in Richtung des Freibades gezielt hatte. Das Geschossfragment trat aus dem Boden aus und wurde um 12 Grad abgelenkt. Dort traf es in ca. 150 Metern Entfernung den Badegast, der glücklicherweise nur leicht am Bauch verletzt wurde.

Trotz der Reduzierung der Strafe unter die „magische“ Grenze von 60 Tagessätzen, ab der die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt wird, erklärte der 72jährige Jäger, keinen weiteren Jagdschein lösen zu wollen. ck

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