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Bayern: Probeschüsse waren keine Nötigung

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Ein Jäger aus Schongau stand in Bayern vor Gericht, weil ihm Nötigung vorgeworfen wurde.

Der Mann hatte im September 2019 in seinem Jagdrevier bei Peiting zwei Probeschüsse aus einem Kleinkalibergewehr abgegeben, während Spaziergängerinnen in der Nähe waren. Die zwei Frauen, die mit ihren angeleinten Hunden unterwegs waren, erschraken und flüchteten. Wenig später zeigten sie den Jäger an.

Vor dem Amtsgericht Weilheim wurde der Grünrock nun kürzlich von dem Vorwurf der Nötigung freigesprochen, wie merkur.de berichtet.

(Foto: Markus Lück)

Das Ausschlaggebende für den Freispruch sei gewesen, dass der Jäger nicht in die Richtung der Frauen geschossen habe und sie nicht aktiv aus dem Wald habe vertreiben wollen. Da das nicht der Fall war, war der Tatbestand einer Nötigung nach Einschätzung des Richters nicht gegeben. Fazit: Freispruch!

fh

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