Das Bayerische Umweltministerium plant eine gesetzliche Neuregelung zum Fang von Problemtieren.
Peter Brade
Der grundsätzliche Schutzstatus des Bibers soll jedoch erhalten bleiben, erklärte das Bayerische Umweltministerium in einer Pressemitteilung vom 6. Juni.
Die bisherige Regelung wird im Umweltministerium als nicht mehr sachgerecht angesehen, da in Bayern derzeit etwa 10.000 Biber leben. Um den bürokratischen Aufwand zu senken, soll beispielsweise an gefährdeten Hochwasserschutzanlagen oder Kläranlagen der Fang von Bibern generell ermöglicht werden. Bislang ist für diese Fälle noch eine Einzelfallerlaubnis nötig.
Bundesumweltministerium
Bayerns Umweltminister Werner Schnappauf wendete sich bereits an den Bund, um bei der bevorstehenden Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes die Flexibilisierung zu ermöglichen.
Wie die Internetseite www.yahoo.com berichtete, steht das Bundesumweltministerium der neuen Regelung wohlwollend gegenüber.
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