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BJV: Keine Schonzeitverkürzung für Rehwild in Regensburg

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Der Bayerische Jagdverband (BJV) hat mit einer Klage die höchst umstrittene Allgemeinverfügung des Landratsamtes Regensburg zur Schonzeitverkürzung für Rehwild zu Fall gebracht.

Der Bayerische Jagdverband warnt vor einer Nichtbeachtung der Schonzeit (Foto: NICOLAS LARENTO / AdobeStock)

Obwohl das dem Landratsamt längst bekannt sei, seien die Hegegemeinschaften und Revierinhaber bisher offensichtlich nicht darüber informiert worden. „Sollte eine Jägerin oder ein Jäger gleichwohl vor dem 1. Mai trotzdem Rehwild erlegen, drohen ihr oder ihm einschneidende Maßnahmen bis hin zum Entzug des Jagdscheins“, erklärt der Verband in einer Mitteilung von heute.

Sofortvollzug wird beklagt: Aufgrund des Verhaltens der Unteren Jagdbehörde rechnet der BJV damit, dass in letzter Minute ein Sofortvollzug verfügt werden soll. Dagegen werde der Jagdverband unverzüglich vorgehen, so dass auch insoweit keine Berechtigung zum vorzeitigen Abschuss von Rehwild entstehen werde.

fh

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