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BJV: Klarstellung Bleifrei-Regelung in Feuchtgebieten

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Der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber hat den „Feuchtgebiete-Begriff“ nach der EU-Verordnung zur Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition konkretisiert“, so der Bayerische Jagdverband (BJV) in einer Mitteilung von heute.

Für den BJV ist die Definition des „Feuchtgebiets“ nun eine klare Sache. Hoffentlich sehen die Jäger vor Ort das auch so (Symbolbild: pusteflower9024 / Adobe Sock)

Die Definition bleibe auf funktional wirksame Feuchtlebensräume beschränkt. Damit erfasse die Verordnung in Bayern natürliche und künstliche Fließ- und Stillgewässer und regelmäßig überflutete Auenbereiche und Talräume, sowie jeweils einen Pufferstreifen von 100 Metern.

Damit herrsche für die bayerischen Jäger Klarheit, was künftig für sie gelte.

fh

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