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Bleihaltige Büchsenmunition weiterhin geduldet

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Mit heutigem Erlass hat das NRW-Umweltministerium die Kreise und kreisfreien Städte angewiesen, die Verwendung bleihaltiger Geschosse in Kleinkaliberpatronen (5,6 mm) auch nach dem 1. April 2018 nicht als Ordnungswidrigkeit zu verfolgen.

Das Umweltministerium begründet die Weisung damit, dass entsprechende bleifreie Geschosse in Kleinkaliberpatronen bislang nur unzureichend am Markt verfügbar sind, Kleinkaliberpatronen aber dringend benötigt werden, um beispielsweise gestreifte Frischlinge und Jungfüchse mit optimaler Munition zu erlegen.

Jungfuchs
Der Erlass ist auch nötig, um Jungfüchse mit optimaler Munition erlegen zu können (Foto: Horst Niesters)

Der Landesjagdverband NRW hatte bereits vor der Verabschiedung des rot-grünen Landesjagdgesetzes im Jahr 2015 auf diesen Gesetzesmangel hingewiesen und statt eines kategorischen Bleiverbotes eine sinnvolle und praxisgerechte Bleiminimierung gefordert.

PM

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