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Bleischrotverbot: Entscheidung vertagt

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Die EU-Kommission hat die Entscheidung, ob Bleischrot europaweit in und um Feuchtgebiete verboten wird (WuH berichtete), auf voraussichtlich September vertagt. Das hat die Association of European Munitions Manufacturers (AFEMS) am 15. Juli bekanntgegeben.

Zuvor hatte die Tschechische Republik ihr Veto eingelegt. Nach Medienberichten verwahrten sich die Tschechen gegen das Online-Abstimmungsverfahren. Auch lehnten sie die EU-Definition von Feuchtgebieten als zu vage ab.

Die EU-Kommission hatte 2015 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) angewiesen, eine Empfehlung für bleifreie Schrotmunition zu erstellen. Der Entwurf der Kommission, der wiederum auf dieser Empfehlung fußt, sieht vor, selbst den Besitz von Schrotpatronen im Umkreis von 100 Meter um Feuchtgebiete unter Strafe zu stellen. Kritiker monieren, dass der Vorschlag unpraktikabel sei, auch weil die Definition von Feuchtgebieten nach Ramsar problematisch sei. Konkret umfasst die Ramsar-Definition von Feuchtgebieten neben Pfützen auch Areale, in denen kein Wasser an der Oberfläche sichtbar sei. Zudem degradiere der Entwurf schlagartig zahllose, nicht stahlschrottaugliche Waffen zum Alteisen. Letztendlich bedeute dies nichts weniger als den Auftakt zu einem allgemeinen Verbot bleihaltiger Munition in der EU.

rig

Foto: Agnes Langkau
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