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Brachen: BJV kritisiert Aussetzung der EU-Stilllegungspflicht

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Brachen sind essentielle Lebensräume fürs Niederwild: mit dem Verzicht auf die Pflicht, 4 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche stilllegen zu müssen, droht nach Ansicht des Bayerischen Jagdverbandes (BJV) ein massiver Verlust an Artenreichtum und Biodiversität.

BJV kritisiert Aussetzung der EU-Stilllegungspflicht (Symbolbild: serkanmutan /AdobeStock)

Die EU habe eine Ausnahmeregelung von der Pflichtbrachen-Regelung beschlossen, der zufolge Landwirte statt der Stilllegung der 4 Prozent der Ackerfläche auch Eiweißpflanzen oder Zwischenfrüchte zur Futternutzung anbauen dürfen.

Was hat das zur Folge? „Ohne Brachflächen droht uns künftig ein stummer Frühling. Egal ob Rebhuhn, Grauammer, blauflügelige Ödlandschrecke oder Feldhase: nahezu alle Bewohner der Agrarlandschaft brauchen Brachen. Ohne sie kann der fortschreitende Verlust an Biodiversität in unseren Fluren nicht gestoppt werden. Und das gefährdet unsere eigene Lebensgrundlage. Die jetzige Regelung wird dramatische Auswirkungen haben“, so Sebastian Ziegler, BJV-Vizepräsident.

Der BJV fordert deshalb, den Lebensraum Brache zu retten und gleichzeitig Landwirte angemessen für die Anlage von Brachen zu entlohnen. Dafür müsse dann besonderer Fokus auf die qualitativ hochwertige Ausgestaltung der Brachen gelegt werden und die jährliche Mulchpflicht entfallen.

PM/fh

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