Schneller als gedacht hat der Deutsche Bundestag die Novellierung des Deutschen Waffengesetzes verabschiedet. Und die beinhaltet einige Änderungen, die auch Jäger betreffen.
So zum Beispiel die Verschärfung der Vorschriften zur Waffenaufbewahrung. So müssen erlaubnispflichtige Schusswaffen mit Inkrafttreten der Novelle in einem Waffenschrank von mindestens der Stufe 0 nach EN 1143-1 aufbewahrt werden.
Jäger die Waffenschränke nach VDMA 24992 Stufe A/B besitzen, dürfen Ihre Sicherheitsschränke aber aufgrund einer Bestandsschutzregelung weiterhin verwenden. Dies gilt auch für neu erworbene Waffen, wenn die maximale Kapazität des vorhandenen Schrankes noch nicht erschöpft ist.
Der Deutsche Bundestag verabschiedete gestern in einer Hau-Ruck-Aktion das neue Waffengesetz (Foto: Shutterstock)
Wie die prolegal-Interessengemeinschaft für Waffenbesitz mitteilt, gilt dieser Bestandsschutz auch für im Haushalt lebende Angehörige und im Erbfall für den berechtigten Erbnehmer. Ein zweites Mal lasse sich dieser „Erben-Bestandschutz“ für die betroffenen Sicherheitsbehältnisse jedoch nicht weitergeben.
Wer allerdings nach dem Inkrafttreten der Änderung erstmals eine Waffe oder einen neuen oder weiteren Waffenschrank erwirbt, braucht mindestens einen Schrank der Stufe 0.
Der Deutsche Jagdverband (DJV) hatte gemeinsam mit den im Forum Waffenrecht (FWR) zusammengeschlossenen Verbänden zum Gesetzentwurf Stellung genommen und die Anpassung an aktuelle Normen zwar begrüßt, aber eine deutliche Verschärfung abgelehnt. Die bisher maßgebliche VdMA-Norm werde nicht mehr aktualisiert und überwacht, daher sei eine Anpassung nachvollziehbar gewesen. Allerdings wäre nach Auffassung der Verbände eine Anpassung an die Stufen S1/S2 nach Euronorm ausreichend gewesen.
Begrüßt haben die beiden Verbände allerdings einen umfassenden Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten der Besitzer. In ihrer Stellungnahme haben DJV und FWR weitreichende Nachbesserungen beim vorgeschlagenen Bestandsschutz gefordert, die in zentralen Punkten erfüllt worden seien. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf habe der Bundestag den Bestandsschutz für Besitzer alter Waffenschränke ausgeweitet, so der DJV. Bisher genutzte Schränke dürften nicht nur unbefristet weitergenutzt werden. Sondern die Regelung gelte nach den Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren auch für Mitbewohner, die ihre Waffen gemeinsam aufbewahren. Anders als im Entwurf ursprünglich vorgesehen, handle es sich bei der fahrlässigen Falschaufbewahrung von Munition nach wie vor um eine Ordnungswidrigkeit. Nach dem Regierungsentwurf sollte es sich dabei künftig um eine Straftat handeln. Auch dies hatten DJV und FWR als unverhältnismäßig kritisiert.
Das neue Gesetz muss noch in den Bundesrat und tritt dann mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Die Bundesratsbefassung ist derzeit für den 2. Juni vorgesehen, allerdings ist noch nicht klar, ob es bei diesem Termin bleibt.
fh