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Deutsches Reviersystem in Gefahr

1970


Im Fall „Herrmann gegen die Bundesrepublik Deutschland” hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte am 26. Juni 2012 das Urteil gefällt: Mit der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft wird das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verletzt.

 

Rechtsanwalt Günter Herrmann ist Eigentümer zweier Wiesengrundstücke in Rheinland-Pfalz und damit automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Hiergegen klagte er vor dem deutschen Verwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht. In beiden Fällen verlor er. Auch die Kleine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hatte am 20. Januar 2011 seine Beschwerde abgewiesen (DJZ berichtete…).
 
Wegen der widersprüchlichen Rechtsprechung des EGMR zu Frankreich und Luxemburg – hier können Kleingrundbesitzer die Jagd auf ihrem Eigentum untersagen (urteile aus den Jahren 1999 und 2007) – hatte sich Herrmann an die Große Kammer des EGMR gewandt.
 
Die Beseitigung des Reviersystems fordert der EGMR nicht. Er hat das Jagdsystem mit der Hegeverpflichtung und dem Prinzip der flächendeckenden Bejagung nicht grundsätzlich für unvereinbar mit der Menschenrechtskonvention erklärt.
 
DJV-Präsident Hartwig Fischer bedauerte die Entscheidung, betont aber auch, dass der EGMR die Notwendigkeit der grundstücksübergreifenden Jagd anerkannt hat. Der DJV fordert die Regierung von Bund und Ländern auf, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, sondern das Urteil erst genau zu analysieren. Der Verband wird sich vernünftigen Lösungen nicht verweigern.
 
Eine Beseitigung des deutschen Reviersystems hätte fatale Folgen für Land-, Forstwirtschaft und Jagd.
 
 
PM DJV/as
 
 
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