Etwa zwei Monate nach dem Abschuss eines Wachtelhundes auf einer Jagd in der Nähe der thüringischen Stadt Ilmenau verurteilen der Deutsche Jagdschutz-Verband (DJV) und der Jagdgebrauchshundverband (JGHV) die Tat aufs Schärfste und fordern die eindeutige Klärung der Rechtslage.
Peter Brade
Bei dem Vorfall hatte ein Nachbarpächter des Forstamtes Frauenwald am 17. November den überjagenden und vermeintlich wildernden Stöberhund geschossen, obwohl ihn das Forstamt zuvor über die Jagd informiert hatte.
Dass die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Jagdpächter einstellte, führte bei den Jägern und vor allem bei den Hundeführern zu einer Rechtsunsicherheit. Daher fordern DJV und JGHV die eindeutige Klärung der rechtlichen Lage.
Der Landesjagdverband Thüringen kündigte an, den betroffenen Hundeführer bei der Einleitung weiterer rechtlicher Schritte zu unterstützen.
Mehr zu dem Vorfall und zu den rechtlichen Hintergründe erfahren Sie in der März-Ausgabe (03/2008) der DEUTSCHEN JAGDZEITUNG.
-pm-
Peter Brade