Telefonische Auskunft bietet DJV-Ansprechpartner Jürgen Semmelsberger. (Symbolbild: stock.adobe.com)
Deutscher Jagdverband bietet den Mitgliedern der 15 Landesjagdverbände kostenlose Erstberatung zum Thema Erbrecht.
Mitglieder der Landesjägerverbände unter dem Dach des Deutschen Jagdverbands (DJV) sollen auf Anfrage eine kostenfreie telefonische Erstberatung durch den auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt Andreas Alfred Brandt erhalten, so in der DJV-Pressemeldung vom 01.12. zu lesen. Darüber hinaus stellt der DJV mit dem Erbrechtsleitfaden „Nach dem letzten Halali“ ausführliche Informationen zum Thema bereit. Der Leitfaden enthält Mustertexte für eine Erbeinsetzung, Vermächtnisregelungen sowie Vollmachten und Informationen, die für das Vererben von Waffen. Auch der Umgang mit Pachtverträgen im Todesfall wird thematisiert.
Darüber hinaus stellt der Verband eine rund 30 Seiten starke Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“ zur Verfügung in der zahlreiche Jägerprojekte aufgeführt werden, die durch Schenkung oder Vermächtnis unterstütz werden können. Die aufgeführten Projekte sind vielfältig. Neben Projekten wie dem brandenburgischen Schreiadlerprojekt oder dem Wildschutzprogramm Feld & Wiese, bittet der DJV als Dachverband um Unterstützung für seine Bildungsinitiative „Lernort Natur“.
Die Unterlagen können kostenfrei per E-Mail unter erbschaft@jagdverband.de angefordert werden. Telefonische Auskunft bietet DJV-Ansprechpartner Jürgen Semmelsberger:
Jürgen Semmelsberger
Telefon: (0 30) 2 09 13 94 45
E-Mail: erbschaft@jagdverband.de
Hier finden Sie eine Online-Version des Leitfadens „Nach dem letzten Halali“.
Hier gelangen Sie zur Online-Version der Broschüre „Ihr Beitrag für Wild, Jagd und Natur“.
PM DJV/lb