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Amnestie mit Haken

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Die am Ende des Jahres auslaufende Amnestie-Regelung für illegale Waffen hat einen dicken Haken. Welchen, das erfuhren mittlerweile sieben Personen aus dem Bereich der Polizeiinspektion Goslar.

 

Die Amnestie gilt bis zum 31. Dezember diesen Jahres. Demnach dürfen illegale Waffen von Privatpersonen straffrei abgegeben werden. Dummerweise legt die Polizeiinspektion Goslar den Paragrafen 58 (8) des Waffengesetzes etwas anders aus, als er sich für juristische Laien darstellt. So heißt es im Gesetz:
 
(8) Wer eine am 25. Juli 2009 unerlaubt besessene Waffe bis zum 31. Dezember 2009 unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft.
 
In Goslar wurden mittlerweile sieben Strafverfahren gegen Personen eingeleitet, die illegale Waffen bei der Polizei abgeben wollten. Wegen unerlaubten Führens einer Schusswaffe müssen sie sich nun verantworten.
 
 
-hei/pm-
 

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