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Grünes Licht für Halbautomaten

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Der Bundestag hat heute eine Änderung des Bundesjagdgesetzes beschlossen. Demnach soll das Besitzen und Führen halbautomatischer Waffen mit Wechselmagazin bei der Jagd erlaubt bleiben, sofern sie nicht mit mehr als 3 Patronen geladen sind.

 

Rechtskräftig ist diese Regelung aber noch nicht. Damit sie in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Und dass wird voraussichtlich nicht vor Ende September der Fall sein.
Der Deutsche Jagdverband fordert die Bundesregierung sowie die Länder dazu auf, schon vorher mit einer klaren Stellungnahme Rechtssicherheit zu schaffen. Diese sei für die in Kürze anstehende Erntejagdsaison, aber auch für den Neuerwerb bzw. Handel, dringend erforderlich.
 
fh
 


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