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Gutachten im Fall Kusel attestiert Schuldfähigkeit

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Im Fall Kusel wurde beiden Angeklagten volle Schuldfähigekit attestiert (Symbolbild: DABLJU stock.adobe.com)

Angeklagte verweigerten Befragung. Urteil soll am 30. November fallen

Im Falle der beiden Polizistenmorde von Kusel hatten am Montag die Gutachter das Wort. Zwei psy­chiatrische Sachverständige nahmen Stellung zu den Angeklagten Andreas S. und Florian V.. Dem mutmaßlichen Täter S. wird vorgeworfen, am 31. Januar im Kreis Kreis zwei Polizisten erschossen zu haben, um Jagdwilderei zu ver­decken. V. soll ihm bei der Jagd und beim Verwischen der Spuren geholfen haben.

Im Falle von S. attestierte der Sachverständige Eigenschaften, wie sie mitunter bei Psychopaten zu finden seien. Hinzu kämen Gemütskälte, die Externalisierung von Problemen und Selbstüberschätzung. S. lehnte eine Befragung, weswegen sich der Experte nur auf die Akten und sein Verhalten in der Hauptverhandlung stützen konnte. Der Gutachter hält Andreas S. für voll schuldfähig. Die Tat ordnete er als ein Einzelgeschehen ein – für den Fall einer Verurteilung. Der Sachverständige sprach sich gegen eine Sicherungsverwahrung aus, sollte S. schuldig gesprochen werden.

Auch V. lehnte eine Befragung durch einen Gutachter ab. Deswegen musste der Sachverständige auf die gleichen Quellen zurückgreifen, die auch für die Beurteilung von S. zur Verfügung standen. Regelmäßiger Konsum von Cannabis und Amphetaminen, eine problematische Jugend und andere Schwierigkeiten traten zu tage. Obwohl V. auch während der Tat wohl unter Drogeneinfluss stand, attestiert der Gutachter auch ihm eine uneingeschränkte Schuldfähigkeit. Es sei davon auszugehen, dass V. die Drogen in einer Menge konsumierte, die seine Leistungsfähigkeit in der arbeitsreichen Wildereinacht nicht einschränkte.

Das Urteil gegen die beiden Angeklagten soll am 30. November fallen. al

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