In Hessen sind ab morgen Änderungen bei den Jagd- und Schonzeiten zu beachten.
Nachdem im veröffentlichten Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (Nr. 13 vom 31. März 2020) heute die „Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ verkündet wurde, treten ab morgen einige Änderungen zu den Jagd- und Schonzeiten in Kraft.
Demnach wird die Hessische Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015 wie folgt geändert:
Auch in Hessen sind Jungfüchse wieder ganzjährig bejagbar (Foto: Peter Schmitt)
- Juvenile Marderhunde sind ganzjährig bejagbar
- Juvenile Füchse sind ganzjährig bejagbar
- Steinmarder sind vom 16. Oktober bis zum 28. Februar bejagbar
- Blässhühner sind vom 1. Oktober bis 15 Januar, sowie sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind, bejagbar.
Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert, freut sich der Hessische Jagdverband über diesen großen Erfolg – insbesondere für das Niederwild.
fh