Rebhuhn und Feldhase sollen nach neustem Entwurf der Hessischen Jagdverordnung zukünftig nicht mehr bejagt werden. (Symbolbild: Silvio Heidler)
Nach neustem Entwurf der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) sollen Rebhuhn und Feldhase in Zukunft nicht mehr bejagt werden dürfen.
Am 27.Juni 2022 ging der Entwurf der Hessischen Jagdverordnung (HJagdV) zur Verbändeanhörung in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes (LJV) Hessen ein. Noch am selben Tag wurde diese, mit Bitte um die Abgabe einer schriftlichen Rückmeldung, an alle Hegegemeinschaften weitergeleitet.
Knapp eine Woche später am 04.Juli 2022 ging beim LJV dann eine Ergänzung des vorherigen Entwurfs ein. Diese erhielt man mit dem Hinweis im vorherigen Dokument sei aufgrund eines technischen Fehlers eine Zeile verloren gegangen.
Dem neuen Entwurf zufolge solle neben dem Rebhuhn auch der Feldhase in Zukunft nicht mehr bejagt werden dürfen.
lb