Der Präsident des Landesjagdverbandes Hessen, Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, fordert die Hessische Umweltministerin Priska Hinz mit Nachdruck dazu auf, die Schonzeit für Waschbären „unter Beachtung des Elterntierschutzes“ unverzüglich aufzuheben.
Der DJV hat 2017 als Jahr des Waschbären ausgerufen
Nach der neuen Jagdverordnung, die im April 2016 in Kraft getreten ist, steht der Waschbär in Hessen vom 1. März bis zum 31. Juli unter Schonzeit. Schön für den Waschbären, schlecht für andere Tierarten.
Auf die Panzerknacker muss daher sinnvoll geweidwerkt werden. „Die Fangjagd ist das effektivste Mittel, um den nachtaktiven Räuber zu bejagen. Dies ist absolut notwendig und muss unter Beachtung des Elterntierschutzes ganzjährig möglich sein, um seine weitere Ausbreitung zu verlangsamen“, argumentiert der Präsident des Landesjagdverbandes.
Die hessische Jagdverordnung widerspreche der EU-Verordnung zur Eindämmung von invasiven, gebietsfremden Arten. So habe die Bundesregierung erst in der vergangenen Woche neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt auf den Weg gebracht, das Kabinett am 22. Februar 2017 ein Durchführungsgesetz zur EU-Verordnung über invasive Arten beschlossen. Die Länder hätten nun die Aufgabe, geeignete Managementmaßnahmen zu treffen, da nur diese die Verhältnisse vor Ort beurteilen könnten. Außerdem solle eine ergänzende Regelung für invasive Arten, die dem Jagdrecht unterliegen, in das Bundesjagdgesetz aufgenommen werden.
Auch für viele Hausbesitzer, besonders aus Nordhessen, ist die derzeitige Waschbär-Situation eine Katastrophe. Der Landesjagdverband Hessen rät, Schäden zu dokumentieren und an das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden zu melden und eine schnelle Lösung einzufordern.
PM/fh