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Hessen: Verbot der Abgabe von Wildschweinlebern

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Im Februar hatte das hessische Umweltministerium bereits mit einer Pressemitteilung empfohlen, auf den Verzehr von Wildschweinlebern zu verzichten (siehe: https://djz.de/hessen-pfc-in-wildschweinlebern/ ). In einem Schreiben vom 3. März hat nun das Kreisverterinäramt des Lahn-Dill-Kreises nachgelegt.

In den Innereien von Wildtieren, insbesondere in den Lebern von Wildschweinen, sind hohe Konzentrationen der Schadstoffe PFAS und PFC gefunden worden (Foto: Bildagentur Schilling)

Der Lahn-Dill-Kreis rät nicht nur davon ab, dass Jägerinnen und Jäger solche Lebern selbst verzehren, sondern es wird auch verboten, sie in Verkehr zu bringen, also zu verschenken oder verkaufen. Das gilt auch für Produkte aus Lebern, wie z.B. Wurst. Zuwiderhandeln kann mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Hintergrund: In den Innereien von Wildtieren, insbesondere in den Lebern von Wildschweinen, sind hohe Konzentrationen der Schadstoffe PFAS und PFC gefunden worden. Diese Umweltgifte werden in der Natur von Wildtieren aufgenommen, vor allem von dem Allesfresser Wildschwein. Nach jetzigem Wissensstand ist das Muskelfleisch nicht betroffen. Da diese Stoffe kaum abgebaut werden, sei davon auszugehen, dass die Befunde auch in Zukunft nicht rückläufig sein werden, so die hessischen Behörden. Die Umweltgifte sollen nicht zurück in die Natur gelangen. Die Lebern sind deshalb über die Tierkörperbeseitigung zu entsorgen.

Die Redaktion prüft derzeit, ob dieses Verbot, das an alle wildverarbeitenden Betriebe und Jagdausübungsberechtigten im Kreis gerichtet ist, eine Entsprechung in allen anderen hessischen Landkreise hat.

Ein Anruf beim Ministerium in Wiesbaden hat ergeben, dass man dort noch nichts weiß.

rdb

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