In einigen Regionen Hessens hat sich der Waschbär explosionsartig vermehrt und richtet große Schäden an Gebäuden an. Auch der Artenschutz leidet unter der langen Schonzeit der Waschbären, so der Landesjagdverband Hessen in einer Pressemitteilung.
Laut dem Wildtier-Informationssystem der Länder Deutschlands hat sich das Verbreitungsgebiet von Waschbären deutschlandweit in den zurückliegenden 7 Jahren nahezu verdoppelt (Foto: Silvio Heidler) |
Nachdem die Hessische Umweltministerin Priska Hinz im Dezember 2015 eine neue Jagdverordnung erlassen hat, reduziert sich die Jagdzeit auf den Zeitraum vom 1. August bis zum 28. Februar. Zuvor waren Waschbären noch ganzjährig bejagbar, natürlich unter Beachtung des Elterntierschutzes.
Dass die Europäische Union (EU) den Waschbär mit Wirkung zum 3. August 2016 in die Liste der invasiven, gebietsfremden Arten aufgenommen hat und das primäre Ziel die Eindämmung dieser Arten sei, bewertet der Landesjagdverband natürlich positiv.
Doch auf Landessicht würden die Bemühungen der EU durch die Jagdzeiteneinschränkung konterkariert. “Dies ist völlig impraktikabel, da die Tiere in der Hälfte der Zeit sehr inaktiv und damit kaum zu bejagen sind”, zeigt sich LJV-Präsident Dr. Jürgen Ellenberger überzeugt. Die Bejagung von Jungwaschbären entfalle so ebenfalls.
Wenn wir die heimische Artenvielfalt erhalten wollen, gibt es nur 2 Stellschrauben: Lebensräume erhalten und verbessern sowie Fressfeinde reduzieren, so Dr. Ellenberger. Angesichts der rasanten Ausbreitung räuberisch lebender, gebietsfremder Arten und dem fortschreitenden Lebensraumverlust fordert der LJV die Hessische Umweltministerin Priska Hinz auf, die Schonzeit für die Waschbären, mit Ausnahme des Elterntierschutzes, im Sinne des Artenschutzes und der Biodiversität aufzuheben und die Jagdverordnung entsprechend zu korrigieren. So könnte die EU-Verordnung in Hessen erfolgreich umgesetzt werden.
fh