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Hessische Jagdverordnung in Kraft getreten

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Strenges Monitoring soll nun den Rebhuhnabschuss regulieren. (Symbolbild: Wolfgang Kruck – stock.adobe.com)

Neue Regularien. Schwächung der Hegegemeinschaften.

Feldhase und Rebhuhn können ab bestimmten Besatzdichten in Hessen weiterhin bejagt werden. Die Position der Hegegemeinschaften wird jedoch geschwächt und die Schießprüfung für Jungjäger verschärft. Das sieht die neue hessische Jagdverordnung (HJagdV) vor, die das hessische Umweltministerium am 31. Oktober im Staatsanzeiger veröffentlicht hat. Damit ist diese Verordnung bereits in Kraft getreten.

Der Feldhase kann wie bisher bei ausreichendem Besatz und Zuwachs vom 1. Oktober bis 31. Dezember bejagt werden. Bei Rehhühnern dürfen bis zu 15 Prozent des Herbstbesatzes erlegt werden, wenn im Frühjahr mehr als drei Paarhühner je 100 Hektar Feld gezählt werden und der Zuwachs am 1. September 250 Prozent überschreitet. Der erste Entwurf der Jagdverordnung sah noch eine Vollschonung der beiden Wildarten vor.

Ob die Besätze eine Bejagung zulassen, ermittelt die Jägerschaft wie bisher in einem Monitoring. Dieses wird jedoch künftig wissenschaftlich von einer neu geschaffenen Wildbiologischen Forschungsstelle statt vom Arbeitskreis Wildbiologie der Gießener Universität überwacht und ausgewertet. Damit wächst ganz offensichtlich der Einfluss des grünen Umweltministeriums auf die Jagd in Hessen.

Die Stellung der Hegegemeinschaften wird durch die neue Jagdverordnung deutlich geschwächt. Zwar bleibt ihre jagdgesetzlich geregelte Mitwirkung beim Erstellen des Abschussplans bestehen. Aber künftig „können“ die Hegegemeinschaften – quasi nach Belieben – ihre deutlich reduzierten Aufgaben wahrnehmen, während dies ihnen bisher pflichtgemäß „oblag“. Zugleich entfällt die Pflicht zur Bildung dieser jagdlichen Basisorganisationen, die bislang notfalls auch von einer Jagdbehörde zwangsgegründet werden konnten.

Ein regelrechtes Einfallstor für den Naturschutz ins Jagdrecht bildet deren Aufgabe, nicht nur eine den „wildbiologischen Erfordernissen und den Belangen der Forst- und Landwirtschaft“. sondern auch „des Naturschutzes entsprechende Hege und Bejagung des wiederkäuenden Schalenwildes, Schwarzwildes sowie Feder- und Raubwildes“ sicherzustellen. Die grünen-affine, neue Wildbiologische Forschungsstelle könnte hier ein Betätigungsfeld finden. Weitere Details will das Umweltministerium in einer Mustersatzung für Hegegemeinschaften regeln.

Ab 1. Juli 2023 wird die Schießprüfung für Jungjäger deutlich erschwert. Dann sind beim Schießen auf den „flüchtigen Überläufer“ mit fünf Schuss mindestens 21 Ringe und in den Disziplinen „Stehender Rehbock“ und „Überläufer jeweils mit drei Schuss mindestens 16 Ringe zu erzielen.

Gegen den ersten Entwurf der neuen Jagdverordnung protestierten der Landesjagdverband Hessen etwa mit einem Musterschreiben an Landtagabgeordnete und großformatigen Plakaten sowie die Jägervereinigung Oberhessen gemeinsam mit Jagdvereine und Hegegemeinschaften mit einem Offenen Brief an Ministerpräsident Boris Rhein (CDU).

roe

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