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Hinterhalt im Luchsrevier: Reaktion auf ARD-Beitrag

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Der am Sonntagabend gesendete TV-Beitrag der ARD mit dem Titel „Hinterhalt im Luchsrevier“ hat den Bayerischen Jagdverband (BJV) dazu veranlasst, sich wiederholt in aller Form von derartigen kriminellen Machenschaften zu distanzieren.

„Die Tötung eines Luchses – egal mit welchen Mitteln – ist ein Straftatbestand und muss strafrechtlich mit allen Konsequenzen verfolgt werden. Hierbei unterstützen wir die Strafanwaltschaft auch weiterhin und bieten unsere Hilfe an. Als Bayerischer Jagdverband distanzieren wir uns von illegalen Machenschaften jeglicher Art – ohne Ausnahme“, so der Präsident des Bayerischen Jagdverbandes, Prof. Dr. Jürgen Vocke, MdL a.D.

Fahndungsplakat an der Eingangspforte der Geschäftsstelle des Bayerischen Jagdverbandes

Der BJV hat die Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn der Ermittlungen unter anderem mit dem Aushängen und Verteilen von Fahndungsplakaten sowie mit einer Aufforderung an alle Jägerinnen und Jägern unterstützt, Hinweise zum Fall dringend an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Zudem habe die Naturschutzstiftung des BJV, die Wildland-Stiftung Bayern, auch im Namen des BJV, im Falle der illegal getöteten Luchse im Bayerischen Wald bereits Mitte des Jahres 2015 Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Diese Anzeige bekräftige der BJV nochmals in aller Deutlichkeit.

Zwischenzeitlich hat die Staatsanwaltschaft Regensburg in diesem Zusammenhang das Anwesen eines Mannes aus dem Landkreis Cham durchsuchen lassen. Die Justiz geht einem Anfangsverdacht nach. Jagdwaffen sollen sichergestellt worden sein.

PM/fh

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