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Hund „schießt“ auf Halter

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Das Verwaltungsgericht München hat am Dienstag über die Klage eines Jägers entschieden, der im November 2016 von seinem Hund angeschossen wurde.

Bei einer Revierfahrt hatte der Mann seine Waffe dabei. Während eines Gesprächs außerhalb seines Fahrzeugs, löste sich im Fahrzeuginneren ein Schuss. Der Mann wurde am Arm verletzt.

Der Jäger verlor nach dem Vorfall seinen Jagdschein, musste wegen unsachgemäßem Waffen- und Munitionstransport seine Waffenbesitzkarte abgeben. Dagegen klagte der Grünrock und argumentierte laut focus.de, dass der Hund die Waffe selbstständig mit seiner Pfote geladen habe – und somit keine Pflichtverletzung vorlag.

Wer geladene Waffen mit sich im Auto führt, ist unzuverlässig (Foto: Tobias Thimm)

In den Augen der Richter des Verwaltungsgerichts war diese Aussage allerdings wenig glaubhaft. Sie teilten vielmehr die Einschätzung des Landratsamtes Pfaffenhofen an der Ilm, das den Jäger als unzuverlässig einstufte. Das heißt, WBK und Jagdschein bleiben eingezogen. Der Kläger kann weitere Rechtsmittel einlegen. (Az. M 7 K 17.1943).

fh

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