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Hunde an die Leine!

1968


 

Wißmann Design - Fotolia.com
Vom 1. April bis 15. Juli herrscht Leinenzwang für Hunde (Foto: Wißmann Design – Fotolia.com)
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium weist Hundeführer darauf hin, dass für die Vierläufer vom 1. April bis zum 15. Juli in Wald und Flur Leinenzwang herrscht – zum Schutz von Bodenbrütern sowie Jungtieren und gegen Störung bei der Aufzucht.
 
Eine Gefahr gehe nicht ausschließlich vom Jagdtrieb der Hunde aus, sondern auch von vermeintlich harmlosem Stöbern und Spielen, so heißt es in einer Pressemitteilung vom 28. März 2012. Da Wild auch Parkanlagen zur Aufzucht der Jungtiere nutzt, sollten Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen. Auf gesonderte Regelungen für die Anleinpflicht ist gerade in Landschaftsschutzgebieten zu achten.
PM/as
 


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