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Illegale Taschenlampe – Jäger muss blechen

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Ein 29-jähriger Jäger hatte sich 2015 in China eine Laserlampe bestellt, die ihm zum Verhängnis wurde.

Angeblich hatte der 29-jährige Durbacher (Baden-Württemberg) nur einen Ersatz für seine alte Taschenlampe gebraucht. Die Laserlampe, die er in China bestellt hatte, kam nie bei ihm an. Da sie auch an Gewehren montiert werden kann, ist sie in Deutschland verboten. Das ist auch der Grund, weshalb der Zoll sie beschlagnahmte, wie das Amtsgericht Offenburg berichtet. Wegen des fahrlässigen Erwerbs einer verbotenen Waffe muss er nun 900 Euro Strafe blechen.

sl

(Symbolbild: Markus Lück)
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